Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
SGB I§ 31 Vorbehalt des Gesetzes
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 251
Nach Gewicht
- SG Freiburg, 04.11.2010 – S 12 R 6554/09
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2010 – L 13 AS 5895/08
- BSG, 07.05.2019 – B 2 U 27/17 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Halbwaisenrente - Zweitausbildung - konsekutive Schulausbildung - Auslegung des § 67 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst a SGB 7 - eigenständige Gesetzesausgestaltung und Gesetzesregelung - Unterhaltsersatzfunktion und Verwaltungsvereinfachung - Abgrenzung zur Scheinausbildung - Gesetzesvorbehalt gem § 31 SGB 1 - Schulausbildung im Anschluss an abgeschlossene Berufsausbildung)Zitiert von 11
- BSG, 08.12.2021 – B 2 U 12/20 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - berufsgenossenschaftliches Ausgleichsverfahren - Heranziehung zum Lastenausgleich und zur Lastenverteilung - gemeinnützige Körperschaft mit Unterhaltung eines körperschaftssteuerpflichtig wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb - steuerakzessorisches Regelungskonzept - Erlass ausschließlich begünstigender Abgabenbefreiungsbescheide - Totalvorbehalt des Gesetzes gem § 31 SGB 1 - Voraussetzung: besondere gesetzliche Ermächtigung der Unfallversicherungsträger - Fußballverein - Gemeinnützigkeit: Kinder- und Jugendfußball - wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Erste Fußballmannschaft der Regionalliga, Bistro)Zitiert von 4
- BSG, 07.05.2019 – B 2 U 30/17 RZitiert von 3
- SG Dortmund, 24.05.2007 – S 26 R 278/06Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BSG, 24.09.2025 – B 2 U 14/23 RGesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung - General- und Nachunternehmer des Baugewerbes - Beitragsrückstand - Exkulpation - Präqualifikation - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung - keine Pflicht zur PlausibilitätskontrolleZitiert von 5
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2025 – L 2 BA 39/24
- BSG, 27.08.2025 – B 6 KA 9/24 R(Vertragsärztliche Versorgung - Feststellung eines sonstigen Schadens - Einsatz eines Unterschriftenstempels - Verletzung der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung - kein bloßer Formfehler - kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit - keine Anwendung der Ausschlussfrist nach § 106 Abs 3 S 4 SGB 5)Zitiert von 1
251 Entscheidungen zu § 31 SGB I →
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